
Betreiber der Website
Berliner Chormusik-Verlag
Edition Musica Rinata
Stefan Rauh
Salzachstr. 28a | 14129 Berlin
Telefon: [+49 30] 62.72.23.03 | Telefax: [+49 30] 62.72.23.79
E-Mail:
contact@berliner-chormusik-verlag.de
Produktion Website / ProShop
ProSales Europe Media GmbH
Hasenheide 9 | 10967 Berlin
Internet:
www.prosales24.de

- Geltungsbereich
Allen Angeboten, Verträgen, Lieferungen und sonstigen Leistungen
des Berliner Chormusik-Verlages (BCV) liegen ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen, ohne dass es ihrer nochmaligen
Einbeziehung bedarf.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
Weitere Vereinbarungen und mündlichen Nebenabreden sind nicht getroffen.
Werden diese AGB gegenüber Unternehmern verwendet (natürlichen
oder juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln), bedürfen alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
der schriftlichen Bestätigung.
- Lieferungen und Leistungen
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens jedoch
durch Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.
Der Berliner Chormusik-Verlag ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern,
wenn sich nach dem Vertragsschluss herausstellt, dass die wirtschaftliche
Lage des Kunden derart ist, dass berechtigter Anlass zur Befürchtung
besteht, der Kunde werde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig
nachkommen. Stellt sich dies erst nach der Lieferung heraus, ist der
BCV zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Alle Fälle höherer Gewalt hemmen den Lauf von Lieferfristen.
Dies gilt auch im Verzug. Höhere Gewalt umfasst alle Leistungshindernisse,
die trotz Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt nicht verhindert
werden können und die nicht verschuldeten Maßnahmen eines
Arbeitskampfes gleich ob bei einem Dritten oder beim BCV. Außerdem
bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
Soweit das bei verkehrsüblicher Sorgfalt nicht verhinderbare Leistungshindernis
länger als 6 Wochen andauert, ist der BCV berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Fall der BCV mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten
ist, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist
von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung den Betrieb des BCV verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über. Gleiches gilt, falls der
Versand ohne das Verschulden des BCV unmöglich oder verzögert
wird.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Kauft ein Kunde pro Bestellung und Werk mind. 30 Exemplare, so erhält
er einen Mengenrabatt von 10 % auf den Listenpreis, bei einer bestellten
Menge pro Werk und Bestellung von mind. 50 Exemplaren, erhält er
15 % Mengenrabatt.
Je Lieferung wird eine Porto- u. Verpackungspauschale von 2,50 €
berechnet, es sei denn, dass höhere Kosten angefallen sind.
Zahlungen sind bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware ohne
Abzüge und spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto
zu leisten.
Eine Verpflichtung zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln besteht
nur, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Wird ein solches
Zahlungsmittel angenommen, wirkt diese Leistung lediglich erfüllungshalber,
d.h., die Annahme gewährt eine zusätzliche Befriedigungsmöglichkeit
bei weiter bestehender bisheriger Schuld.
Bei Zahlungsverzug berechnet der BCV – bei vorbehaltender Geltendmachung
eines höheren Schadens – Verzugszinsen in Höhe von 5 %
über dem Basiszinssatz. Ist der Schuldner kein Verbraucher, werden
8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis, dass lediglich
ein geringerer Schaden eingetreten ist, steht frei. Bei Zahlungsverzug
ist der BCV berechtigt, für eine Mahnung Kosten in Höhe von
5,00 € in Rechnung zu stellen.
Zahlungen werden zunächst auf die älteren Schulden angerechnet,
dann auf die jüngeren. Ist der Schuldner verpflichtet, außer
der Hauptleistung Kosten und Zinsen zu zahlen, wird die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
angerechnet.
Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, seine
Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unstrittig.
Der Kunde kann keine Zurückbehaltungsrechte aufgrund eines in einem
anderen Vertragsverhältnis wurzelnden Gegenanspruches geltend machen.
Ist der Kunde Unternehmer, sind seine Zurückbehaltungsrechte darüber
hinaus insgesamt ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist
rechtskräftig festgestellt oder unstrittig.
- Händler
Der Preis lt. Preisliste ist für den Weiterverkauf der Ware für
den Händler zwingend, er darf davon weder nach oben noch nach unten
abweichen (Buchpreisbindung).
Kauft ein einzelner Kunde im Handel Mengen, die den Mengenrabatt gem.
Pkt. 3 dieser AGB nach sich ziehen, so ist dieser Rabatt vom Händler
dem Kunden zu gewähren; durch die Vorgabe der Mengenrabattstaffel
in der Preisliste unterliegt auch diese Regelung der Buchpreisbindung
und ist vom Händler beim Weiterverkauf nicht zu verändern.
Die Mengenrabattstaffeln lt. Pkt. 3 dieser AGB gelten auch für
den Händler.
- Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder
später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis
vorbehalten; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
Der Kunde ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, Dritte, die
die Vorbehaltsware pfänden oder sonst auf sie zugreifen wollen,
auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und den BCV von solchen Zugriffen
zu benachrichtigen.
Beim Verkauf an Unternehmer bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware
solange vorbehalten, bis dieser sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung
beglichen hat. Weiterverkäufer sind zur Weiterveräußerung
der Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr ermächtigt, nicht
jedoch zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung.
Sämtliche bei Weiterveräußerungen entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Weiterverkäufer hiermit im Voraus an den
BCV ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl.
Mehrwertsteuer) der Vorbehaltsware. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt
der Weiterverkäufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt.
Auf Verlangen hat der dem BCV abgetretene Forderungen sowie deren Schuldner
bekannt zu geben und dem BCV alle für eine Forderungseinziehung
benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch den
BCV bedeutet gegenüber Unternehmern keinen Rücktritt vom Vertrag.
- Gewährleistung
Die Gewährleistung für Mängel der Ware beträgt sechs
Monate.
Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel nur
unerheblich ist, insbesondere sich also nicht erheblich auf die Gebrauchsfähigkeit
auswirkt. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die
Ware entgegen den Bestimmungen des Urheberrechtgesetztes verwendet hat.
- Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel,
die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sowie erhebliche, leicht sichtbare Mängel
und Beschädigungen sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung
schriftlich zu rügen.
Unternehmer haben Mängel, die nicht offensichtlich sind, innerhalb
von zwei Wochen, nachdem sie diese erkannt haben, zu rügen
Bei Verletzung der Untersuchungs- u. Rügeobliegenheit gilt die
Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- Urheberrechtsbestimmungen
Auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes wird ausdrücklich
verwiesen. Der BCV ist berechtigt bei bekannt gewordenen Verstößen
gegen das UrhG Anzeige gegen den Kunden zu erstatten sowie die GEMA
und andere mit der Sicherung der Urheberrechte befassten Organisationen
von dem Verstoß in Kenntnis zu setzen.
Einzelexemplare von Noten der Chormusik werden grundsätzlich nur
mit einer Kennzeichnung „Ansichtsexemplar” zum normalen
Verkaufspreis abgegeben. Bei einer nachfolgenden Bestellung eines Chorsatzes
wird dieses Probeexemplar gutgeschrieben und geht in das Eigentum des
Kunden über. Wird das Ansichtsexemplar innerhalb von 10 Tagen zurückgeschickt,
erfolgt keine Berechnung.
- Komponisten
Der Vertrag über die Veröffentlichung einer Komposition im
BCV bedarf der vorgesehenen Schriftform.
Der BCV übernimmt für unverlangt eingesandte Manuskripte keine
Haftung. Eine Rücksendung kann nur erfolgen, wenn der Sendung ein
ausreichendes Rückporto beigefügt ist, und der Einsender die
Rückgabe schriftlich verlangt. Kopien werden grundsätzlich nicht zurückgesandt.
- Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag sind weder
abtretbar noch verpfändbar.
Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses
Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche
zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen,
die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der
jeweilige Sitz des BCV.
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger
der BCV-Kunden gebunden.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eines dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung,
die die Parteien zur Erreichung des gleichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen
entsprechend.
Beachten Sie bei allen Musikalien-Ausgaben
das generelle Kopierverbot!
Informationen im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen gemäß § 312c
Abs. 1 Nr. 1 BGB
Nach den gesetzlichen Regelungen in §§ 355 bis 359 steht Ihnen im geschäftlichen
Verkehr mit dem Berliner Chormusik-Verlag ein Widerrufsrecht zu. Hierbei müssen
Sie wie folgt vorgehen:
Zunächst müssen Sie Ihr Widerrufsrecht in Textform ausüben oder durch Rücksendung
der Ware kundtun. Das vorgenannte Widerrufsrecht steht Ihnen zwei Wochen lang zu.
Die Frist beginnt mit Eingang der Ware bei Ihnen, wenn wir unseren gesetzlichen
Informationspflichten nach der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem
Recht bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen sind. Sie haben die Frist eingehalten,
wenn sie Ihren Widerruf oder die Ware rechtzeitig, also bis zum Ablauf der zwei
Wochen absenden. Die Rücksendung der Waren als Widerruf oder in Folge des Widerrufs
erfolgt dann auf unsere Kosten und Gefahr, wobei wir davon ausgehen, dass Sie eine
übliche Form der Rücksendung wie etwa das Standardpostpaket wählen.
Den Widerruf richten Sie bitte an:
Berliner Chormusik-Verlag
Salzachstr. 28a
14129 Berlin
Nur bei einem Warenwert bis zu 40,- EUR erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten
und auch nur dann, wenn die von uns gelieferte Ware der von Ihnen bestellten Ware
entspricht.
Bitte achten Sie darauf, dass die zur Rücklieferung vorgesehene Ware vollständig
(samt aller Instrumentalstimmen etc.)
einschließlich geeigneter Außenverpackung, in jedem Fall aber in einer geeigneten
Transportverpackung zurückgesandt wird.